Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.02.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 58/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5632
BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 58/95 (https://dejure.org/1995,5632)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 3Z BR 58/95 (https://dejure.org/1995,5632)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 3Z BR 58/95 (https://dejure.org/1995,5632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 159, 142; BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 5
    Löschung eines Vereinsregistereintrags; Beglaubigung entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 5 BeurkG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Löschung einer Eintragung in einem Vereinsregister wegen zu Unrecht eingetragener Vorstandsmitglieder nach vorhergehender Behebung eines Mangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Löschung einer Eintragung in einem Vereinsregister wegen zu Unrecht eingetragener Vorstandsmitglieder nach vorhergehender Behebung eines Mangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 991
  • MDR 1996, 312
  • DNotZ 1996, 167
  • FGPrax 1995, 172
  • Rpfleger 1995, 465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 8 W 103/16

    Vereinsregistersache: Wirksamkeit einer Einladung zur außerordentlichen

    Denn entscheidend ist, ob die Voraussetzungen der Amtslöschung in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem über die Löschung wegen Unzulässigkeit der Eintragung befunden wird (BayObLG NJW-RR 1996, 991; Stöber/Otto, Handbuch des Vereinsrechts, 11. Auflage 2016, Rdnr. 1427, Fußnote 3).

    Auch ein fehlerhaft bestellter Vorstand kann die Mitgliederversammlung einberufen, wenn - und solange - er im Vereinsregister eingetragen ist (BayObLG NJW-RR 1996, 991; Stöber/Otto, a.a.O., Rdnr. 650 f.).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Amtslöschung von

    Die Kammer hat mit Recht entscheidend darauf abgestellt, ob die Voraussetzungen der §§ 159 Abs. 1 Satz 2, 142 Abs. 1 FGG im Zeitpunkt ihrer Entscheidung, d.h. in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem über die Löschung wegen Unzulässigkeit der Eintragung befunden wird (BayObLG FGPrax 1995, 172; vgl. auch Sauter/Schweyer/Waldner aaO Rdnr. 450).

    Damit hat es den Grundsatz der materiellen Richtigkeit des Vereinsregisters in den Vordergrund seiner Überlegungen gestellt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2001 aaO; BayObLG FGPrax 1995, 172).

  • OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 7 W 32/20
    Wer, wie hier als Vorstand im Vereinsregister eingetragen ist, gilt aus Gründen des Verkehrsschutzes als zur Einberufung der Mitgliederversammlung befugt, selbst dann, wenn eine Unrichtigkeit der Eintragung feststünde (BayObLG, Beschluss v. 11.05.1995 - 3 Z BR 58/95 -, Rn. 50, juris m. w. N.).
  • OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07

    Handelsregister: Widerspruch gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft bei

    Es geht nicht an, dass durch Löschung einer - nach Behebung des Mangels - ordnungsgemäßen Eintragung nicht ein wahrer, sondern ein fehlerhafter Registerzustand geschaffen wird (BayObLGZ 1956, 303/312; BayObLG Rpfleger 1995, 465 zum Vereinsregister; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 142 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 15 W 43/01

    Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH

    Denn eine im Wege der Amtslöschung vorzunehmende Eintragung darf nicht zu der Verlautbarung von Rechtsverhältnissen im Register führen, die mit dem materiellen Recht nicht in Einklang stellen (BayObLG FGPrax 1995, 172; Keidel/Winkler, a.a.O., § 142, Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - 3 Wx 194/11

    Rechtsstellung der Mitglieder eines Vereins bei Ruhen der Mitgliedschaft

    So bedarf es für die Einberufung einer Mitgliederversammlung keiner Notbestellung, wenn ein eingetragener Vorstand vorhanden ist, da dieser analog § 121 Abs. 2 AktG zur Einberufung befugt ist (BayOBLG NJW-RR 1996, 991; Palandt-Ellenberger, a.a.O. Rdz. 3; Schöpflin, a.a.O. Rdz. 6; Staudinger-Weick, a.a.O.), und zwar unabhängig davon, ob der Eingetragene das Amt noch inne hat, insbesondere also auch nach Ablauf der Amtszeit oder Niederlegung des Amts (Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Auflage 2010 Rdz. 2145).
  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 15 W 43/01

    Möglichkeit der Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH zum Zwecke

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Die Durchführung eines Löschungsverfahrens hinsichtlich der Eintragung vom 19.7.1995 ist aber anzuordnen, weil das Landgericht seinerseits eine Löschungsanordnung getroffen hat, die verfahrenswidrig zustande gekommen ist und nicht feststeht, daß die Eintragung richtig ist (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 172 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4564
OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95 (https://dejure.org/1996,4564)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.1996 - 7 U 5042/95 (https://dejure.org/1996,4564)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 7 U 5042/95 (https://dejure.org/1996,4564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HGB § 87c Abs. 2
    Formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Handelsvertreterverhältnis - Berechnung des Handelsvertreterausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abkürzung der Verjährung, Buchauszug, Anspruch auf Ergänzung, Umfang des Buchauszuges, Provisionssatz, Einstellung des Vertriebs der Kollektion, Einstellung der Kollektion, nachvertragliche Umsatzentwicklung, Basisjahr, Prognosezeitraum 2 Jahre, degressive ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 991
  • BB 1996, 980
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 99/58

    - Torpedo-Werke -, Fahrräder und Mopeds, AA des HV, Einstellung der Herstellung

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95
    Aus diesem Grunde ist auch der in BGH NJW 59, 1964 entwickelte Leitsatz im vorliegenden Falle nicht anwendbar.
  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95
    Nach Auffassung des Senats ist es mit diesen Grundsätzen unvereinbar, die gesetzliche Verjährungsfrist des § 88 HGB auf 1/4 zu verkürzen, wenn nicht wenigstens sichergestellt ist, daß der Verjährungsbeginn für den Anspruchsinhaber zumindest in der Regel ohne weiteres erkennbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, HVR-Nr. 446; BGH NJW-RR 91, 35).
  • OLG München, 15.01.1992 - 7 U 6923/90

    Zulässigkeit eines Teilurteils über "Bruchstücke" eines

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 7 U 5042/95
    Der Ausgleichsanspruch ist nämlich grundsätzlich vom Provisionsanspruch abhängig, da er auf der Basis der letzten Jahresprovision zu errechnen ist (vgl. Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 301 Rn. 3; OLG München NJW-RR 92, 1191).
  • OLG München, 15.11.2000 - 7 U 3545/00

    Handelsvertretervertrag - Abürzung der Verjährung - Entstehung des

    Die Abkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr für Ansprüche aus einem Handelsvertreterverhältnis ist auch in einem Individualvertrag unwirksam, wenn der Lauf der Verjährung ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers von der Entstehung des Anspruchs - hier des Provisionsanspruchs - beginnt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 7.2.1996, Az: 7 U 5042/95 = NJW-RR 96, 991).

    Diese Abkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate, die ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Klägers von der Entstehung des Provisionsanspruchs mit dessen Fälligkeit beginnt, ist nicht nur dann unwirksam, wenn es sich bei dem von den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag um einen von der Beklagten mehrfach verwendeten Formularvertrag handelt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; BGH NJW 96, 2097; Senat NJW-RR 96, 991), wie der Kläger behauptet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Individualvertrag handelt (§ 242 BGB).

  • OLG Köln, 16.04.2010 - 19 U 142/09

    - Sonnenbrillen -, Buchauszug, Abkürzung der Verjährung, wichtiger Grund,

    Ist aber nicht sichergestellt, dass der Verjährungsbeginn für den Anspruchsinhaber ohne Weiteres erkennbar ist, so stellt auch dies eine unangemessene Benachteiligung des Gläubigers bei der Geltendmachung seiner Ansprüche dar (OLG München NJW-RR 1996, 991, 992).
  • OLG München, 03.05.2000 - 7 U 2620/99

    Pflichten des Handelsvertreters bei Einsatz von Untervertretern

    Wie der Senat bereits in anderer Sache festgestellt hat, benachteiligt eine formularmäßige Verkürzung der Verjährung von Ansprüchen aus einem Handelsvertretervertrag auf ein Jahr den Handelsvertreter als Vertragspartner des Klauselverwenders in treuwidriger Weise unangemessen, wenn nicht sichergestellt ist, daß der Beginn der Verjährung seiner Ansprüche für den Handelsvertreter in der Regel ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Senat NJW-RR 96, 991).
  • OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98

    Zulässige Klausel über Verjährungsbeginn analog § 852 BGB

    Eine Verkürzung der einschlägigen Fristen kann aber dennoch hingenommen werden, wenn wenigstens sichergestellt ist, dass der Verjährungsbeginn für den Anspruchsinhaber zumindest in der Regel ohne weiteres erkennbar ist (unter Bezugnahme auf OLG München, 07.02.1996 LS 1, NJW-RR 96, 991; BGH, 10.05.1990 LS 1, NJW-RR 91, 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht